Urlaubsreisen in die Türkei sind bei vielen Bundesbürgern nach wie vor sehr beliebt. Günstige Unterbringungen locken ebenso wie Sonne, Strand und Meer. Vielen sitzt im Urlaub auch die Geldbörse etwas lockerer als zuhause, und nicht selten machen sich unseriöse Händler diesen Umstand zunutze. Besonders Teppich- und Schmuckverkäufer haben es speziell auf Touristen abgesehen, um ihnen ihre angebliche hochwertige Ware zu verkaufen. Die Preise liegen dabei oftmals deutlich höher als in Deutschland – und auch die Qualität lässt auf den zweiten Blick zu wünschen übrig.
Grundsätzlich raten Experten Türkeiurlaubern, sich am besten gar nicht erst auf ein Gespräch mit den Händlern einzulassen. Das ist allerdings meist leichter gesagt als getan, denn die Verkäufer sind oftmals psychologisch geschult und wissen genau, wie sie ahnungslose Urlauber in ein Gespräch verwickeln und anschließend zu einem Kauf bewegen können. Wer auf der Straße von einem Händler angesprochen wird, sollte diesen ignorieren und einfach weitergehen. Auch simple Fragen wie “Gefällt ihnen dieser Teppich?” sollten gar nicht erst beantwortet werden. Stattdessen hilft es, permanent Desinteresse zu bekunden und dabei nicht stehen zu bleiben.
Besteht allerdings Interesse an einem Teppich oder einem Schmuckstück, lautet die Devise: Handeln. Die von den Verkäufern genannten Preise sind meist unangebracht hoch angesiedelt, sodass Türkeiurlauber gut daran tun, sie deutlich herunterzuhandeln. Auch wenn die Verkäufer vermeintliche Gründe für den hohen Preis anbringen können: Urlauber sollten sich nicht von ihnen überreden lassen. Hierbei kann es helfen, einen Einheimischen dabeizuhaben, der eventuelle sprachliche Probleme überwinden hilft.
Haben Türkeiurlauber doch einen Kauf getätigt, den sie später bereuen, können sie nach türkischem Recht innerhalb einer Woche davon zurücktreten. Bei einer Pauschalreise kommt allerdings deutsches Recht zu Geltung – ein klarer Vorteil für den Urlauber, denn so kann der Kauf im Rahmen der Regelungen für sogenannte Haustürgeschäfte auch nach der Rückkehr nach Hause widerrufen werden. Im Zweifelsfall hilft ein Anwalt beim Durchsetzen des Rechts.